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Beispiel zur Dauerbeschäftigung
von Studenten
Eine eingeschriebene Studentin verdient
sich als Kellnerin in einer Gaststätte etwas hinzu.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 18 Stunden.
Die Studentin erzielt ein monatliches Arbeitsentgelt
von 780,00 Euro.
Die Beschäftigung ist kranken-,
pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung
besteht jedoch Versicherungspflicht, da die Grenzen
einer geringfügigen Beschäftigung überschritten
werden. Die Beiträge werden hier wie üblich
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte
getragen.
Beispiel für einen Aushilfsjob
von Studenten
Sie möchten einen Studenten während
der Sommersemesterferien 2001 vom 30. Juli bis 21. September
acht Wochen lang in Ihrem Betrieb beschäftigen.
Dieser Student hat bereits während der Wintersemesterferien
Anfang 2001 fünf Wochen bei Ihnen oder einem anderen
Arbeitgeber gejobbt.
Der Jahreszeitraum
verläuft hier vom 22. September 2000 bis zum 21.
September 2001. Inklusive der geplanten Tätigkeit
beträgt die Gesamt-Beschäftigungszeit nur
13 Wochen. Es müssen also keine Beiträge zur
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt
werden.
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**Alle Angaben ohne Gewähr**
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