Beschäftigung von Studenten Beispiele

Beispiel zur Dauerbeschäftigung von Studenten

Eine eingeschriebene Studentin verdient sich als Kellnerin in einer Gaststätte etwas hinzu. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 18 Stunden. Die Studentin erzielt ein monatliches Arbeitsentgelt von 780,00 Euro.

Die Beschäftigung ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht jedoch Versicherungspflicht, da die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung überschritten werden. Die Beiträge werden hier wie üblich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.

 

Beispiel für einen Aushilfsjob von Studenten

Sie möchten einen Studenten während der Sommersemesterferien 2001 vom 30. Juli bis 21. September acht Wochen lang in Ihrem Betrieb beschäftigen. Dieser Student hat bereits während der Wintersemesterferien Anfang 2001 fünf Wochen bei Ihnen oder einem anderen Arbeitgeber gejobbt.

Der Jahreszeitraum verläuft hier vom 22. September 2000 bis zum 21. September 2001. Inklusive der geplanten Tätigkeit beträgt die Gesamt-Beschäftigungszeit nur 13 Wochen. Es müssen also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

 

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**Alle Angaben ohne Gewähr**