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Wenn Ihr Studienfachabschluss
zu einem der so genannten freien Berufe führt, können
Sie jederzeit ohne Anträge oder behördliche
Formulare auszufüllen freiberuflich tätig
werden. Dies gilt z.B. für alle Naturwissenschaftler
und Ingenieure. Sie erbringen eine Leistung, z.B. im
Rahmen eines Werkvertrages, stellen dafür eine
Rechnung und erhalten das vereinbarte Honorar. Insbesondere
benötigen Sie für eine freiberufliche Tätigkeit
auch keinen Gewerbeschein.
Als Freiberufler können Sie Ihren
Bedarf an Arbeitsmaterial natürlich in entsprechenden
Großhandelsmärkten kostengünstig decken.
Diese verlangen zwar im allgemeinen eine Kopie eines
Gewerbescheins oder eines Handelsregisterauszugs als
Nachweis der Selbständigkeit, den Sie als Freiberufler
ja nicht haben. Wenn Sie aber eine freiberufliche Geschäftstätigkeit
durch entsprechende Unterlagen glaubhaft machen können,
werden Sie kaum Schwierigkeiten haben, als Geschäftskunde
zugelassen zu werden.
Sollten Sie Fragen zu steuerlichen
Gesichtspunkten einer freiberuflichen Tätigkeit
haben, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Steuerberaters
einzuholen, oder fragen Sie einfach Ihren Finanzbeamten.
Auf Anfrage nennen wir Ihnen auch gerne einen Steuerberater
unseres Vertrauens.
**Alle Angaben ohne Gewähr**
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