Freiberuflich

Wenn Ihr Studienfachabschluss zu einem der so genannten freien Berufe führt, können Sie jederzeit ohne Anträge oder behördliche Formulare auszufüllen freiberuflich tätig werden. Dies gilt z.B. für alle Naturwissenschaftler und Ingenieure. Sie erbringen eine Leistung, z.B. im Rahmen eines Werkvertrages, stellen dafür eine Rechnung und erhalten das vereinbarte Honorar. Insbesondere benötigen Sie für eine freiberufliche Tätigkeit auch keinen Gewerbeschein.

Als Freiberufler können Sie Ihren Bedarf an Arbeitsmaterial natürlich in entsprechenden Großhandelsmärkten kostengünstig decken. Diese verlangen zwar im allgemeinen eine Kopie eines Gewerbescheins oder eines Handelsregisterauszugs als Nachweis der Selbständigkeit, den Sie als Freiberufler ja nicht haben. Wenn Sie aber eine freiberufliche Geschäftstätigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft machen können, werden Sie kaum Schwierigkeiten haben, als Geschäftskunde zugelassen zu werden.

Sollten Sie Fragen zu steuerlichen Gesichtspunkten einer freiberuflichen Tätigkeit haben, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen, oder fragen Sie einfach Ihren Finanzbeamten. Auf Anfrage nennen wir Ihnen auch gerne einen Steuerberater unseres Vertrauens.

**Alle Angaben ohne Gewähr**