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Bei Aktionen, die den direkten Umgang
mit Lebensmitteln mit sich bringen, ist ein Gesundheitszeugnis
erforderlich. Dieses wird vom zuständigen Gesundheitsamt
ausgestellt. Seit dem 01.01.2001 erfolgt anstelle einer
Untersuchung lediglich eine Belehrung. Das Zeugnis wird
dann anschließend ausgehändigt. Dies klärt
man aber am besten mit der Werbeagentur ab, bei der die Promotion durchführt wird.
**Alle Angaben ohne Gewähr**
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