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Die meisten Werbedamen und Promoter
sind selbständig mit Gewerbeschein. Damit kann
man schneller und einfacher agieren, ohne sich mit Lohnsteuerkarten,
Arbeitsverträgen und Kündigungsfristen, etc
rumschlagen zu müssen.
Der Gewerbeschein
Als Selbstständige benötigen
Sie einen Gewerbeschein
zur Durchführung von Promotion- und Werbeveranstaltungen
und eine gültige Umsatzsteuernummer für die
Abrechnung der Honorare.
Damit sind selbständige Promoter
oder Hostessen umsatzsteuerpflichtig.
Um selbständiger Promoter zu werden,
muss man beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbeschein
beantragten. Dieser kostet ca. 15€ - 30€ und
wird in der Regel auch sofort ausgehändigt.
Diese Variante bietet sich insbesondere
dann an, wenn man bspw. häufig verschiedene bzw.
mehrere Jobs ausführen möchte. Es treffen
hier nicht mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander,
sondern Auftragnehmer und Auftraggeber. Die vielen formalen
Erfordernisse des Arbeitsrechts finden hier kaum Anwendung.
Der selbstständige Promoter tritt gegenüber
dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf
und stellt seine erbrachte Leistung einfach in Rechnung.
Bei Fragen zu diesen Themen kann man
sich Auskünfte beim zuständigen Finanzamt
einholen. Dieses ist verpflichtet, entsprechende Hilfestellungen
zu geben.
Weiterführende Links
**Alle Angaben ohne Gewähr**
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