Selbständige Promoter
mit Gewerbeschein

Die meisten Werbedamen und Promoter sind selbständig mit Gewerbeschein. Damit kann man schneller und einfacher agieren, ohne sich mit Lohnsteuerkarten, Arbeitsverträgen und Kündigungsfristen, etc rumschlagen zu müssen.

Der Gewerbeschein

Als Selbstständige benötigen Sie einen Gewerbeschein zur Durchführung von Promotion- und Werbeveranstaltungen und eine gültige Umsatzsteuernummer für die Abrechnung der Honorare.

Damit sind selbständige Promoter oder Hostessen umsatzsteuerpflichtig.

Um selbständiger Promoter zu werden, muss man beim zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbeschein beantragten. Dieser kostet ca. 15€ - 30€ und wird in der Regel auch sofort ausgehändigt.

Diese Variante bietet sich insbesondere dann an, wenn man bspw. häufig verschiedene bzw. mehrere Jobs ausführen möchte. Es treffen hier nicht mehr Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander, sondern Auftragnehmer und Auftraggeber. Die vielen formalen Erfordernisse des Arbeitsrechts finden hier kaum Anwendung. Der selbstständige Promoter tritt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber als freier Unternehmer auf und stellt seine erbrachte Leistung einfach in Rechnung.

Bei Fragen zu diesen Themen kann man sich Auskünfte beim zuständigen Finanzamt einholen. Dieses ist verpflichtet, entsprechende Hilfestellungen zu geben.


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